Obstpressen Termine 2025.
Sa 13.09.2025
Sa 27.09.2025
nur nach Terminvereinbarung unter
Tel.-Nr.: 0175 45 02 67 9 (Joachim Herbach, Presswart und 1. Vorstand)
Bitte geben sie die Obstmenge an, welche sie pressen möchten.
50 kg = ca. zehn 10 Liter Eimer
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Ort: Presshäußl des Gartenbauvereines Stammham
Nürnberger Str. 20 a, Stammham (alter Bauhof)
Ab diesem Jahr auch mit Abkochen und Abfüllen in 5 Liter Bag in Box möglich.
Wir pressen Äpfel, Birnen und Quitten. Bei uns erhält jeder seinen Saft aus seinem eigenen mitgebrachten Obst.
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Preisliste:
0,50 € / Liter incl. Abkochen für Mitglieder
0,60 € / Liter incl. Abkochen für Nichtmitglieder
0,40 € / Liter ohne Abkochen für Mitglieder
0,50 € / Liter ohne Abkochen für Nichtmitglieder
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1,40 € je 5 l-Karton für Bag in Box (Kartons können mehrfach verwendet werden)
1,10 € je 5 l Beutel mit Zapfhahn für Bag in Box
Die Rechnungsbeträge sind bei der Pressung direkt vor Ort in Bar zu bezahlen.
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Allgemeine Informationen und Hinweise:
Zur Information:
50 kg Obst ergeben ca. 25-35 Liter Saft.
Bitte bringen Sie das Pressgut möglichst frisch gepflückt und gewaschen. Fauliges Obst muss vorher aussortiert werden. Wenn Sie ihre Äpfel mit Birnen vermischt pressen lassen, wird ihr Saft süßer und aromatischer. Es können aber auch alle Obstsorten getrennt gepresst und abgekocht werden. Der Saft wird auf 100 Grad erhitzt und mit mindestens 80 Grad abgefüllt. Abgekochter Saft in Bag in Box gefüllt hält ungefähr 2 Jahre. Wir füllen ausschließlich in 5-Liter Bag in Box ab.
Der Saft kann auch ohne Erhitzung mit nach Hause genommen werden. Bitte bringen Sie herzu für Lebensmittel geeignete Kanister mit Deckel mit.
Bitte haben sie Verständnis, sollte es trotz Terminangabe zu Wartezeiten kommen. Wir können nicht schneller arbeiten, als es die Maschinen erlauben. Auch kommt es manchmal vor, dass die angegebene Obstmenge überschritten wird. Da wir ein Verein sind, sollten beim Einfüllen in die Obst-Rätzmühle zwei Personen mithelfen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gartenbauvereins Stammham:
Den Anweisungen unseres Teams ist zur Vermeidung von Verletzungen und Unfällen unbedingt Folge zu leisten. Eine Haftung bei selbst verschuldeten / verursachten Verletzungen und Unfällen schließen wir aus.
Auf dem Betriebsgelände des alten Bauhofes, Nürnberger Str. 20a, haften Eltern für ihre Kinder.
Verarbeitungsvorbehalt:
Wir behalten uns vor, ungeeignetes Obst zur Verarbeitung abzulehnen. Insbesondere bei übermäßiger Fäulnis, bei hohem Verschmutzungsgrad (Erde, Laub, Zweige, Gras, Tierfäkalien etc.) oder bei Überreife. Den Abtransport / die Entsorgung hat der Kunde zu tätigen.
Haftungsübergang:
Beim Transport und der Lagerung, insbesondere von Beuteln ohne Kartons handelt der Kunde eigenverantwortlich. Vorsorglich und ausdrücklich weisen wir darauf hin, dass bei Transportschäden (z. Bsp. Auslaufen eines Beutels im Fahrzeug) eine Haftung durch den Gartenbauverein Stammham ausgeschlossen ist. Am besten liefern sie das Obst in Wannen an, welche auch für den Abtransport der Beutel / Kartons geeignet sind. Sollten sie bereits 5-Liter Kartons besitzen, bringen sie diese bitte zum Verpacken mit. Übergabepunkt ist der Zeitpunkt ab der Verlandung durch den Kunden in sein Fahrzeug.
Unsachgemäße Behandlung oder Lagerung wie z. Bsp. direkte Sonnenbestrahlung, Aufeinanderstapeln von mehr als zwei Beuteln (ohne Karton), ohne ausreichenden Schutz vor Schadnagern (Mäuse etc.) sowie unsachgemäßes Einbringen in den Karton, sind von einer Sachmängelhaftung generell ausgeschlossen.
Wir empfehlen den Verzehr, gemäß den Angaben der Beutelhersteller innerhalb eines Jahres ab Abfüllung (Mindesthaltbarkeit beträgt ca. 2 Jahre). Nach Anbruch sollten die Beutel gemäß den Angaben der Beutelhersteller innerhalb 3 Monaten verbraucht werden. Stellen sie den Karton nach Anbruch leicht schräg nach vorne, zum Zapfhahn hin, geneigt auf, damit das Vakuum im Beutel optimal erhalten wird.